Die ordnungsgemäße Rechnungslegung, die Begründung der
Masseverbindlichkeiten, die Befriedigung der Drittrechte, die Berechnungsgrundlage der
Verwaltervergütung
sowie die Angemessenheit der geltend gemachten Erhöhungstatbestände
arbeite ich für Sie juristisch einwandfrei auf. Jahrelange Erfahrung
in der
Schlussrechnungsprüfung
und eine intensive Auseinandersetzung mit der gesamten
Rechtsprechung zur
Vergütung des Insolvenzverwalters
befähigen mich, Ihnen ein juristisch einwandfreies, zur Durchsicht
angenehmes und zügig erstelltes Sachverständigengutachten
anzufertigen.