Insolvenzrecht

Sie haben Post vom Insolvenzverwalter bekommen?

Ob Ansprüche nach § 15b InsO (Geschäftsführerhaftung), Ansprüche aus Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) oder sonstige Forderungen, die der Insolvenzverwalter gegen Sie geltend macht – mit meinen Strategien können solche Ansprüche erfolgreich abgewehrt werden.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf oder studieren Sie noch ein wenig in meiner Bibliothek.

Sie sind Kreditgeber oder Kreditversicherer?

Das Optimieren Ihrer Sicherungsverträge im Hinblick auf möglichst geringe Massebeiträge, das systematische Reduzieren von Anfechtungsrisiken mit einem durchdachten Forderungseinzug oder das Erhöhen Ihrer Returns aus Insolvenzverfahren über die einstelligen Prozentquoten hinaus, gehören zu meinem Leistungsportfolio. Die meisten Methoden zum Optimieren Ihrer Returns sind für Sie kostenneutral, da regelmäßig Kostenerstattungsansprüche gegen die Insolvenzmasse bestehen.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.

Sie sind Gläubiger in einem Insolvenzverfahren und wollen mehr als eine geringe Quote?

Ich kann für Sie einen erheblichen Return generieren und gegebenenfalls sogar die vollständige Befriedigung Ihrer Forderung erreichen. Auch Ihre Wartezeit auf eine Ausschüttung kann verkürzt werden.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf oder studieren Sie noch ein wenig in meiner Bibliothek.

Restrukturierung

Ihr Unternehmen ist in die Krise geraten?

Ich helfe Ihnen, das Insolvenzverfahren und insbesondere die damit einhergehenden Haftungsgefahren, mithin Forderungen des Insolvenzverwalters gegen Sie zu vermeiden und Ihr Vermögen zu sichern. Ob betriebswirtschaftliche Sanierung, Debt Equity Swap oder Gesamtvergleich – das Insolvenzverfahren ist nie eine echte Alternative.
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Anwaltshaftung

Sie wurden von Ihrem Rechtsanwalt schlecht beraten?

Ich prüfe etwaige Schadensersatzansprüche und setze diese - notfalls auch gerichtlich - gegen ihn durch.
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Schlussrechnungsprüfung

Sie wollen die Kassen- oder Schlussrechnungsprüfung an einen externen Sachverständigen vergeben?

Die ordnungsgemäße Rechnungslegung, die Begründung der Masseverbindlichkeiten, die Befriedigung der Drittrechte, die Berechnungsgrundlage der Verwaltervergütung sowie die Angemessenheit der geltend gemachten Erhöhungstatbestände arbeite ich für Sie juristisch einwandfrei auf. Jahrelange Erfahrung in der Schlussrechnungsprüfung und eine intensive Auseinandersetzung mit der gesamten Rechtsprechung zur Vergütung des Insolvenzverwalters befähigen mich, Ihnen ein juristisch einwandfreies, zur Durchsicht angenehmes und zügig erstelltes Sachverständigengutachten anzufertigen.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.