Die ordnungsgemäße Rechnungslegung, die Begründung der
Masseverbindlichkeiten, die Befriedigung der Drittrechte, die Berechnungsgrundlage der
Verwaltervergütung sowie die Angemessenheit der geltend gemachten Erhöhungstatbestände arbeite ich für Sie juristisch einwandfrei auf. Jahrelange Erfahrung in der
Schlussrechnungsprüfung und eine intensive Auseinandersetzung mit der gesamten Rechtsprechung zur
Vergütung des Insolvenzverwalters befähigen mich, Ihnen ein juristisch einwandfreies, zur Durchsicht angenehmes und zügig erstelltes Sachverständigengutachten anzufertigen.